Uber in Berlin vorerst gestoppt

Ein Taxifahrer klagt beim Landgericht Berlin – und bekommt Rechtzugesprochen. Der Fahrdienstvermittler Uber darf in Berlin zunächst einen Teil seines Portfolios nicht mehr anbieten. Wie die Pressestelle des Gerichts mitteilte, darf das Unternehmen keine Chauffeur Fahrten mehr über das Internet abwickeln.

Eigentlich klingt der Service von Uber sozial und praktisch zugleich. Für einen günstigen Tarif werden Fahrgäste an private Autofahrer vermittelt. Übers Internet oder über die Uber-App lässt sich ein Fahrer reservieren. Man sieht auf einer Karte, wo sich das Auto befindet, die Beförderungspreise sind erstaunlich günstig – fast so günstig wie Taxifahren. Und das ist genau der Stein des Anstoßes.

Private Fahrer ohne Lizenz

Denn Taxifahrer sehen sich in ihrer Existenz bedroht. Statt einer teuren Personenbeförderungs-Lizenz und einem technisch einwandfreien Taxi müssen Uber-Fahrer lediglich ihr privates Auto einer Uber-internen Prüfung unterziehen. Fähigkeiten im Verkehr werden bei Uber nicht vorausgesetzt. Uber hingegen verteilt seine Fahrer im Dienst so, dass diese sich bei Massenveranstaltungen wie Konzerten oder Fußballspielen in der Nähe aufhielten.

Bedarfsgerechte Verteilung der Uber Autos

Diese Praxis sei wettbewerbswidrig und ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, erklärte ein Berliner Taxi-Unternehmer. Das Berliner Landgericht gab diesem Einwand Recht und verhängte ein Verbot über die Uber-App und die Möglichkeit, in Berlin über das Internet Fahrten zu buchen. Dass Taxis sich bei Großveranstaltungen ebenfalls günstig positionieren, um schneller an Fahrgäste zu kommen, bleibt bei der Klage allerdings unerwähnt. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig weil das Gericht noch keine schriftliche Begründung veröffentlicht hat.

Bild: Uber

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