Wer heutzutage dreimal um den Block fahren muss, bis ein halblegaler Parkplatz fürs Carsharing Auto gefunden ist, wundert sich hierzulande kaum mehr. Da können auch die größtenteils kompakten Autos vom Format Smart, Mini Cooper oder Citroen C-ZERO kaum etwas ausrichten.
Wir können es gar nicht oft genug schreiben. Aber Carsharing liegt voll im Trend. Allein car2go und DriveNow, die beiden größten Anbieter von Freefloating-Carsharing in Deutschland, unterhalten in Berlin eine Flotte von gut 1.500 Fahrzeugen. Diese schiere Masse an Autos muss erst einmal Stellplätze im ohnehin angespannten Parkplatzdschungel der Hauptstadt finden. So soll es funktionieren:
Kostenloses Parken für Carsharing Autos
Mit der Besserstellung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen möchte die Politik neue Anreize schaffen, potentielle Käufer zur Unterschrift unter einen Kaufvertrag eines Elektroautos zu bewegen. Dabei will Verkehrsminister Dobrindt aus der CSU Carsharing nicht vergessen, auf das er große Stücke hält. Die FAZ spricht von Plänen, nach denen Kommunen Elektroautos, Hybridfahrzeugen und Wasserstoffautos gesonderte Parkrechte einräumen dürfen. Parkhäuser, Parkzonen und gewisse Bereiche dürfen dann relativ unbürokratisch speziell für die teilweise emissionsfrei fahrenden Autos frei gegeben werden. Diese Parkplätze sind für konventionell betriebene Fahrzeuge tabu. Es sei denn – und hier beginnen die Überlegungen der Regierung konkret zu werden – das Auto gehört einem Carsharing-Anbieter. Denn in einem internen Schreiben der Bundesregierung, welches der FAZ vorliegt, wird davon gesprochen, dass Carsharing einen wichtigen Beitrag für die Vernetzung der Verkehrsträger und für einen nachhaltigen Stadt- und Regionalverkehr leiste. „Mit den geplanten Regelungen zum Carsharing sollen diese Fahrzeuge im Straßenverkehr privilegiert werden.“, heißt es auf der Vorhabenliste weiter. Parkgebühren für Carsharingautos könnten so entfallen – sofern die einzelnen Gemeinden dies denn wollen. Denn das Gesetz wird bundesweit verabschiedet, was aber nicht bedeutet, dass die Kommunen Gebrauch davon machen. Eine konsequente Weiterführung des Gedankens wäre die Freigabe von Busspuren. Allerdings sehen sich hier die Taxiverbände, Chauffeurdienste und der Öffentliche Nahverkehr in ihrem Dasein gefährdet, sollten sie dieses Sonderrecht mit Carsharing Autos teilen müssen.
Besserstellung von Carsharing nichts Neues
Bereits 2007 wurde eine Gesetztesvorlage vom damaligen Verkehrsminister Wolfang Tiefensee zur privilegierten Behandlung von Carsharing-Autos vom Wirtschaftsministerium blockiert. Im Sommer 2013 kam dann Bewegung in die Geschichte. Der Bundesrat verabschiedete einen Entschluss „für verbesserte Bedingungen des Angebots von Carsharing in Städten und Gemeinden durch gesetzliche Maßnahmen“. Hierin heißt es, dass die Bundesregierung „zeitnah Regelungen vorlegt, die eine Vereinfachung und Stärkung der Nutzung von Carsharing zum Ziel haben“. Anfang 2015 ist es nun soweit. Carsharing-Nutzer sollen vom Gemeinschaftsgedanken profitieren. Das Hauptaugenmerk der Anstrengungen liegt auf der Schaffung von Parkmöglichkeiten für die Carsharing-Autos. Ähnlich wie Taxen sollen die Fahrzeuge gut sichtbar und komfortabel angemietet und abgestellt werden können. Eine Mischform aus stationärem Carsharing und Freefloating Carsharing würde entstehen.
Gegner und Befürworter von Carsharing
Der Bundesverband Carsharing ist der Ansicht, dass ein Carsharing Auto gleich zehn private PKWs ersetzt. In einem Gutachten des Verbandes heißt es: „Da sich statistisch 40 Carsharing-Kunden ein Fahrzeug teilen und von 40 Carsharing-Neukunden knapp 25 Prozent mindestens ein eigenes Fahrzeug abschaffen, kann davon ausgegangen werden, dass der Stellplatzbedarf durch Carsharing potentiell von zehn Stellplätzen auf einen Stellplatz, insgesamt also um 90 Prozent, sinkt.“ In der Praxis sieht das aber nach wie vor komplett anders aus. Der Hamburger Berater Stefan Weigele hält die Rechnungen für den falschen Weg. Denn die Autos von DriveNow, car2go oder anderen Anbietern seien im Schnitt nur ca. eine Stunde am Tag vermietet und stünden den Rest der Zeit ungenutzt herum – und blockierten damit Parkplätze. Er sieht Carsharing nicht als Alternative zum eigenen Auto sondern als Konkurrenz zu Taxi, Fahrrad und dem Öffentlichen Nahverkehr. Es sei „motorisierte Bequemlichkeitsmobilität im Nahbereich.“ Allerdings lässt Weigele dabei außer Acht, dass Carsharing Autos oft in den Zeiten benutzt werden, in denen der öffentliche Nahverkehr still steht und dass der Ersatz für ein Taxi ein Auto egalisiert statt zusätzlich eines in den Verkehr einzubringen.
Mit dem Bevorzugungsgesetz für Carsharing Autos ist sich die Bundesregierung sicher, auf dem richtigen Weg zu sein, überfüllte Innenstädte zu entlasten. Doch bis es soweit ist, werden noch einige Monate ins Land gehen. Ob die angekündigten Sonderparkrechte dann auch kommen, bleibt den Städten selbst überlassen und damit offen, ob sie überhaupt eingeführt werden. Wenn Alexander Dobrindt diese Pläne ebenso ehrgeizig verfolgt, wie seine Vorhaben in Sachen E-Mobility, steht Carsharing eine rosige Zukunft bevor. Denn bereits 2017 soll es an jeder Autobahnraststätte E-Tankstellen geben.
Bild: car2go
Quelle: FAZ