Was sich 2015 für Automieter ändert

Jedes Jahr das gleiche Spiel. Der Gesetzgeber passt Richtlinien und Gesetze an, führt neue Bestimmungen ein und die Auto-Hersteller sind gezwungen, den Forderungen nachzukommen. Wie alle Autofahrerinnen und Autofahrer betreffen ein paar wichitge Neuerungen auch die Autovermietungen.

Hier erfahren alle mietwagen-news Leser, welche Änderungen ab 2015 in den Autos zu uns rollen. Manche werden sagen, dass viele Punkte Spielereien sein. Andere könnten anmerken, dass endlich einmal etwas Sinnvolles probiert wird. Das Handelsblatt hat die Änderungen zusammengefasst. Das Team von mietwagen-news bewertet die fünf wichtigsten Neuerungen nach Schulnoten.

[1] Das automatische Notrufsystem „eCall“

Ab 2015 wird das automatische Notrufsystem „eCall“ zur Pflichtausstattung in jedem Neuwagen. Es verständigt im Falle eines Unfalls selbstständig die Notrufzentrale unter der „112“ und übermittelt z.B. Position, Zeitpunkt und Fahrtrichtung des Autos. Eine manuelle Auslösung des Alarms kann aber auch durch die Insassen erfolgen. Beim plötzlichen Eintreten einer Fahruntüchtigkeit (Herzinfarkt oder andere lebensbedrohliche Situationen) hilft ein einfacher Tastendruck, wertvolle Minuten zu sparen. Auch für Ersthelfer ist die Vorschrift äußerst praktisch. Die Hemschwelle, den Notarzt zu verständigen sinkt nochmals. Wir vergeben für diese Neuerung die Schulnote 1+.

[2] Die Mitnahme des Kennzeichens

Aus Sicht der Automieter spielt die Neuerung, das Kennzeichen künftig bei einem Wohnortwechsel nicht mehr ändern zu müssen, eigentlich keine Rolle. Wer bei Sixt, Hertz Europcar und Co. mietet, ist es ohnehin gewohnt, mit Münchener, Eschborner oder Hamburger Kennzeichen quer durch Deutschland zu fahren. Wer an seinem Privatwagen die alte Platine behalten möchte, erspart sich lediglich die Kosten für ein neues Schild. Eine Ummeldung beim Kraftfahrzeugamt muss trotzdem erfolgen. Wir vergeben daher eine 2 – weil die Zeit und Kostenersparnis gering ausfällt aber viele private PKW-Fahrer sich aus emotionalen Gründen über die Neuerung freuen werden.

[3] Genauere TÜV-Prüfung

Für die meisten Automieter von Standard-Wagen ebenso nicht von besonders großer Relevanz ist eine kleine Reform der TÜV-Prüfung. Anders sieht es bei Sportwagen aus oder Autos, die länger als ein Jahr in der Flotte der Vermieter bleiben. Ab Sommer 2015 werden mittels Fahrzeugdiagnose Software und Bordelektronik auf Straßenverkehrssicherheit überprüft. Manipulationen z.B. an der Motorsoftware können so noch einfacher gefunden werden. Ein neues Messverfahren soll die Abnahme der Bremsen noch sicherer machen. Bremsdruck und ESP müssen einwandfrei arbeiten und den Normen des Herstellers entsprechen. Aufgrund der hohen Sicherheitsrelevanz für alle Autofahrer vergeben wir für dieses Update beim TÜV eine 1, da das Kostenkapitel für Automieter nur geringfügig ins Gewicht fallen wird.

[4] Neuer Inhalt der Verbandskästen

Was bei der Überprüfung von Mietwagen VOR Fahrtbeginn oft vernachlässigt wird, ist das Vorhandensein von Warndreieck und Verbandskasten. Im Fall der Fälle kann das unscheinbare Päckchen Leben retten. Ab 2015 wird es zusätzlich zum bisherigen Verbands- und Erstrettungsmaterial außerdem noch zwei desinfizierende Hauttücher und ein 14-teiliges Pflaster-Set geben. Verbandskästen, die noch nicht abgelaufen sind, dürfen aber weiterhin mitgeführt und müssen nicht extra von den Autovermietungen ausgetauscht werden. Wir halten diese Neuerung für sinnvoll und vergeben deshalb eine 2+. Zusätzlich zum Pflasterset würden wir uns noch eine Anleitung zur Erstrettung wünschen, die im Zweifelsfall Behandlungsfehler ausschließt und dem Erstretter Mut zuspricht.

[5] Inkrafttreten der Abgasnorm Euro 6

Immer härtere Abgasbestimmungen zwingen die Hersteller zu kreativen Lösungen in Sachen Spritspartechniken und Effizienzsteigerungen. Wir begrüßen die Euro 6 Norm. Denn durch die verschärften Richtlinien müssen Autos immer weniger Schadstoffe ausstoßen und folglich insgesamt weniger Treibstoff verbrauchen. Das freut Vielfahrer und Flottenmanager gleichermaßen. Denn auf der anderen Seite schaffen es viele Autohersteller trotz gestiegener Anforderungen die Leistung ihrer Motoren kontinuierlich zu steigern. Das verspricht auf der Straße mehr Souveränität. Für die Einführung der Euro 6 Norm vergeben wir trotzdem nur die Note 2-. Denn statt des realitätsfernen NEFZ-Testzyklus wünschen wir uns eine praxisnähere Bewertung der Autoverbräuche. Der Weg zur Verbauchsreduzierung ist der Richtige, nur die Umsetzung bleibt zu optimistisch.

Einige andere Neurungen, die 2015 auf die Autofahrer zukomen werden, haben wir in dieser Übersicht bewusst ausgeklammert. Neuregelung der Maut (ab Oktober 2015 z.B. auch 7,5 Tonner), strengere Regelung der Kurzzeitkennzeichen (für Sportwagen-Vermieter relevant) oder das E-Mobilitätsgesetz werden wir noch einmal separat unter die Lupe nehmen. Andere Themen wie das verteuerte Schwarzfahren oder abgeänderte Regionalklassen bei Versicherung und Co. lassen wir außen vor, da sie für Automieter kaum ins Gewicht fallen.

Bild: Daimler

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