München – Keine Überraschung gab es bei der Verhandlung um die Zahlung der Rundfunkbeiträge für hunderttausende Mietwagen der Autovermietung Sixt. Das Verwaltungsgericht Bayern hatte die Klage von Sixt zurückgewiesen, ließ aber eine Revision zu von der die Anwälte nun Gebrauch machen.
In einer Pressemeldung gibt sich Erich Sixt kämpferisch. Das letzte Wort ist in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen. Denn Sixt stellt sich nicht quer, die Autovermietung fordert lediglich eine gerechte und verfassungskonforme Umsetzung der Reform der GEZ. Eine Doppelzahlung der Gebühren durch die Mieter darf nicht stattfinden. Durch die Reform kann die GEZ zwischen 2013 und 2016 wahrscheinlich mehr als 1,15 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen verbuchen. Die Rundfunkanstalten selbst dementieren diese Berechnung.
Entscheidung des Gerichts wurde erwartet
„Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kommt alles andere als überraschend. Es war uns von Anfang an klar, dass wir den Weg durch die Instanzen werden gehen müssen. Sixt ist unverändert entschlossen, gegen die völlig missratene Rundfunkfinanzierungsreform, die die Bürger und Unternehmen über Gebühr belastet und den Rundfunkanstalten erhebliche Mehreinnahmen beschert, mit allen verfügbaren Mitteln juristisch vorzugehen.“ sagt Erich Sixt und fordert, dass die 5,83 Euro pro Mietwagen und Monat abzuschaffen sind. Weiterhin bemängelt Sixt, dass Schwächen in der Struktur leicht ausgenutzt werden können. Ehrliche würden zur Kasse gebeten, Unehrliche könnten demnach nur selten entdeckt werden. Unsere Idee dazu: Eine Deklaration als Steuer würde den Rundfunkgebühren ihr wahres Gesicht verleihen, die gerechte Verteilung mit einkommensabhängiger Zahlung würde gewährleistet, eine doppelte Bezahlung so wie im Augenblick würde nicht mehr stattfinden. Sixt wird die Klage am Bundesverwaltungsgericht fortsetzen.
Bild: Sixt & GEZ, Montage MietwagenNews