Berlin – Der VW-Skandal betrifft im Moment noch keine Autovermietungen. Der entsprechende Dieselmotor ist schon lange aus den Flotten verschwunden. Bei Privatautos sieht es schon anders aus. Volkswagen muss mehr als 2,4 Mio. Autos allein in Deutschland zurückrufen.
Bei einigen Autos wird ein einfaches und schnelles Softwareupade nicht ausreichen, Teile der Abgasreinigung müssen nachinstalliert werden. Dazuwird ein Werkstattaufenthalt fällig. Wer für den Arbeitsweg auf sein Auto angeweisen ist, kann hier vor Problemen stehen.
Werkstattersatz individuell abhängig
Ein Werkstattersatzwagen muss her. Doch nicht jede Kfz-Versicherung trägt die Kosten hierfür. „Dauert eine solche Reparatur mehrere Tage, können Halter möglicherweise Entschädigung für den Nutzungsausfall geltend machen“, erklärt Josina Starke von der Verbraucherzentrale Niedersachsen gegenüber der Südwestpresse. „Allerdings kommt es immer auf den Einzelfall an.“ In der Regel bekäme man einen Mietwagen, wenn man unverschuldet einen Unfallschaden am Privatwagen hatte. Allerdings steht den Geschädigten maximal nur die Fahrzeugklasse zu, die dem Privatwagen entspricht. Wer normalerweise Polo fährt, darf sich keinen Porsche mieten. Auch wenn der Mietwagen-Tarif noch so günstig scheint. Die Rückrufaktion von Volkswagen kann sich über Monate hinziehen. So sollte man sich frühzeitig bei seiner Versicherung über die Verfügbarkeit von Mietwagen informieren.
Bild: schwerunterwegs